Unsere allgemeinen Buchungsbedingungen:

Buchungsbedingungen - Vertrag zwischen Gast (Mieter) und Anbieterbetrieb (Vermieter)

Übernommen aus den Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe. Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)
  1. Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande, sobald die Ferienwohnung schriftlich (per Post, Fax oder e-mail) bestellt und bestätigt wurde. Falls eine schriftliche Bestätigung aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, die Ferienwohnung bereit gestellt worden ist.
  2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages; unabhängig von der Dauer des abgeschlossenen Vertrages.
  3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten, d. h. für einen Wohnungsersatz zu sorgen oder wenn dies nicht möglich ist, Vereinbarungen mit dem Mieter zu treffen.
  4. Der Gast (Mieter) verpflichtet sich, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen des Gastgebers. Die Einsparungen betragen bei Ferienwohnungen 10 %.
  5. Der Gastgeber ist verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten und Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung hat der Gast den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen.
  6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.