Buchungsbedingungen - Vertrag zwischen Gast (Mieter) und Anbieterbetrieb (Vermieter)
Übernommen aus den Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe. Herausgegeben
von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel-
und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)
- Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande,
sobald die Ferienwohnung schriftlich (per Post, Fax oder e-mail)
bestellt und bestätigt wurde. Falls eine schriftliche
Bestätigung aus Zeitgründen nicht mehr möglich war,
die Ferienwohnung bereit gestellt worden ist.
- Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages
verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages; unabhängig
von der Dauer des abgeschlossenen Vertrages.
- Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet,
bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz
zu leisten, d. h. für einen Wohnungsersatz zu sorgen oder wenn dies
nicht möglich ist, Vereinbarungen mit dem Mieter zu treffen.
- Der Gast (Mieter) verpflichtet sich, bei
Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten
Preis zu bezahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen des
Gastgebers. Die Einsparungen betragen bei Ferienwohnungen 10 %.
- Der Gastgeber ist verpflichtet, nicht
in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig
zu vermieten und Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung
der Ferienwohnung hat der Gast den vereinbarten Preis abzüglich der
ersparten Aufwendungen zu zahlen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der
Betriebsort.
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